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Parkplatz

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Langzeit-Parkplätze am Hafen nur verfügbar vom 16.03. bis 31.10. im Jahr, nur gültig ab 2 Tagen Aufenthaltsdauer.
Sollten die Langzeit-Parkplätze am Hafen (P2) belegt sein, so können SIe einen Parkplatz in der Dorfstraße 45/46 in Neßmersiel buchen.
Ganzjährig sind Tagesparkplätze in ausreichender Kapazität nur direkt am Hafen auf der Parkfläche P1 verfügbar (max. 12 Stunden Parkdauer)!
Mit Abschluss dieser Buchung sind Sie berechtigt, einen Pkw (keinen Pkw-Anhänger, kein Wohnmobil) für die gebuchte Dauer auf der mit einer Schranke abgegrenzten Parkfläche (Bereich P2) abzustellen. Die Parkgebühr ist sofort bei Buchung des Stellplatzes zur Zahlung fällig. Sollte die tatsächliche Parkdauer die gebuchte Parkdauer überschreiten, bestimmt sich die nachzuzahlende Parkgebühr nach der tatsächlichen Verweildauer, die den gebuchten Zeitraum überschreitet. Eine Rückerstattung der Parkgebühr für den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stellplatz nicht nutzt oder vorzeitig verlässt, ist nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit § 537 BGB) möglich und im Übrigen ausgeschlossen, somit auch die Stornierung. Bitte buchen Sie daher nur, wenn Sie den Parkplatz tatsächlich benutzen werden. Das gebuchte Parkticket verliert mit Verlassen des Parkplatzes seine Gültigkeit. Sollte der Kunde die Parkdauer unerwartet unterbrechen oder verschieben müssen, so ist dieses nur nach vorheriger Absprache während der Öffnungszeiten des Reedereibüros in Neßmersiel unter Telefonnummer 0 49 39 – 91 30 - 556 oder per E-Mail an Parkplatz@baltrum-linie.de anzumelden.
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Parkplätze nur gültig ab 2 Tagen Aufenthaltsdauer, Tagesparkplätze in ausreichender Kapazität nur direkt am Hafen!
Mit Abschluss dieser Buchung sind Sie berechtigt, einen Pkw (keinen Pkw-Anhänger, kein Wohnmobil) für die gebuchte Dauer auf einer der beiden Parkflächen Dorfstraße 45 oder Dorfstraße 46 in 26553 Neßmersiel abzustellen. Den Hafen Neßmersiel erreichen Sie fußläufig in etwa 1-1,5 km.
Mit erfolgreichem Abschluss der Buchung erhalten Sie ein Parkticket, welches auf weißem DIN A4 Papier ausgedruckt und bei Anreise hinter die Windschutzscheibe des Pkw gelegt werden muss. Auf dem Ticket muss für die Gültigkeit zwingend das Pkw-Kennzeichen eingetragen werden.
Die Parkgebühr ist sofort bei Buchung des Stellplatzes zur Zahlung fällig. Sollte die tatsächliche Parkdauer die gebuchte Parkdauer überschreiten, bestimmt sich die nachzuzahlende Parkgebühr nach der tatsächlichen Verweildauer, die den gebuchten Zeitraum überschreitet. Eine Rückerstattung der Parkgebühr für den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stellplatz nicht nutzt oder vorzeitig verlässt, ist nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit § 537 BGB) möglich und im Übrigen ausgeschlossen, somit auch die Stornierung. Bitte buchen Sie daher nur, wenn Sie den Parkplatz tatsächlich benutzen werden. Das gebuchte Ticket verliert bei Nicht-Anreise am gebuchten Tag seine Gültigkeit. Das gebuchte Parkticket verliert ebenfalls mit Verlassen des Parkplatzes seine Gültigkeit. Sollte der Kunde die Parkdauer unerwartet unterbrechen oder verschieben müssen, so ist dieses nach vorheriger Absprache während der Öffnungszeiten des Reedereibüros in Neßmersiel unter Telefonnummer 0 49 33 – 99 16 06 oder per E-Mail an Service@baltrum-linie.de anzumelden.
Für die Nutzung der Parkflächen gelten die aktuellen AGB, welche durch Aushang bekannt gemacht sind. Die AGB werden Ihnen vor Abschluss der Buchung zur Verfügung gestellt und Sie erhalten diese zusätzlich bei erfolgreicher Buchung per E-Mail.
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Tages-Parkplätze am Hafen auf der Parkfläche P1 verfügbar vom 01.10. bis 31.03. im Jahr, gültig bis maximal 12 Stunden Aufenthaltsdauer.
Mit Abschluss dieser Buchung sind Sie berechtigt, einen Pkw (keinen Pkw-Anhänger, kein Wohnmobil) für die maximale Dauer von 12 Stunden auf der Parkfläche P1 am Hafen Neßmersiel abzustellen. Die Parkgebühr ist sofort bei Buchung des Stellplatzes zur Zahlung fällig. Eine Rückerstattung der Parkgebühr für den Fall, dass der Kunde den angemieteten Stellplatz nicht nutzt oder vorzeitig verlässt, ist nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit § 537 BGB) möglich und im Übrigen ausgeschlossen, somit auch die Stornierung. Bitte buchen Sie daher nur, wenn Sie den Parkplatz tatsächlich benutzen werden. Das gebuchte Parkticket verliert mit Verlassen des Parkplatzes seine Gültigkeit. Das Parkticket ist ausgedruckt gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Pkw zu legen.
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